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   LSG Bayern, 28.06.2011 - L 2 P 32/11 B PKH   

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https://dejure.org/2011,20250
LSG Bayern, 28.06.2011 - L 2 P 32/11 B PKH (https://dejure.org/2011,20250)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.06.2011 - L 2 P 32/11 B PKH (https://dejure.org/2011,20250)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - L 2 P 32/11 B PKH (https://dejure.org/2011,20250)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de

    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts zur Ablehnung von Prozesskostenhilfe ist ausgeschlossen, wen das Gericht die Gewährung von Prozesskostenhilfe allein mit der Begründung abgelehnt hat, dass ein Kläger Mitglied des Sozialverbandes VdK ist.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts zur Ablehnung von Prozesskostenhilfe ist bei Ablehnung der Prozesskostenhilfe ausschließlich aus persönlichen oder wirtschafltichen Gründen ausgeschlossen; Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 172 Abs. 3 Nr. 2; SGG § 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 8
    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94

    Prozeßkostenhilfe bei Vertretung durch Gewerkschaft

    Auszug aus LSG Bayern, 28.06.2011 - L 2 P 32/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gehört ein satzungsmäßiger Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz zum Vermögen des Antragstellers mit der Folge, dass dieser nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aus seinem Vermögen aufzubringen (BSG, Beschluss vom 12.03.1996, Az.: 9 RV 24/94).
  • LSG Bayern, 06.09.2010 - L 7 AS 532/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerdeausschluss - Ablehnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 28.06.2011 - L 2 P 32/11
    Die Beschwerde ist somit gemäß § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG ausgeschlossen (so z.B. Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 06.09.2010, Az.: L 7 AS 532/10 B); eine inhaltliche Prüfung durch den Senat erfolgt somit weder im Hinblick auf den vorgebrachten Ausschluss der Vertretung durch den VdK noch hinsichtlich der wiederholten Antragstellung.
  • LSG Bayern, 21.06.2010 - L 2 P 44/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Fehlen hinreichender

    Auszug aus LSG Bayern, 28.06.2011 - L 2 P 32/11
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 21. Juni 2010 zurückgewiesen (Az.: L 2 P 44/09 B PKH).
  • LSG Bayern, 14.11.2012 - L 15 SB 173/12

    Lehnt das Sozialgericht die Gewährung von PKH ausschließlich wegen der Verneinung

    Ein solcher Fall liegt auch dann vor, wenn die Gewährung von PKH mit der Begründung abgelehnt worden ist, dass der Prozessbeteiligte sich von einer nach § 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 bis 8 SGG vertretungsbefugten Vereinigung vertreten lassen kann (vgl. Bayerisches Landessozialgericht - Bayer. LSG -, Beschlüsse vom 06.09.2010, Az.: L 7 AS 532/10 B PKH, vom 28.06.2011, Az.: L 2 P 32/11 B PKH, vom 24.10.2011, Az.: L 15 SB 187/11 B PKH, und vom 16.10.2012, Az.: L 15 SB 157/12 B PKH).
  • LSG Bayern, 22.02.2013 - L 15 SB 13/13

    Lehnt das Sozialgericht die Gewährung von PKH ausschließlich mit dem Hinweis

    Ein solcher Fall liegt auch dann vor, wenn die Gewährung von PKH mit der Begründung abgelehnt worden ist, dass der Prozessbeteiligte sich von einer nach § 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 bis 9 SGG vertretungsbefugten Vereinigung bzw. juristischen Person vertreten lassen kann (vgl. Bayerisches Landessozialgericht - Bayer. LSG -, Beschlüsse vom 06.09.2010, Az.: L 7 AS 532/10 B PKH, vom 28.06.2011, Az.: L 2 P 32/11 B PKH, vom 24.10.2011, Az.: L 15 SB 187/11 B PKH, vom 16.10.2012, Az.: L 15 SB 157/12 B PKH, und vom 14.11.2012, Az.: L 15 SB 173/12 B PKH).
  • LSG Bayern, 16.10.2012 - L 15 SB 157/12

    Wegen Prozesskostenhilfe

    Ein solcher Fall liegt auch dann vor, wenn die Gewährung von PKH mit der Begründung abgelehnt worden ist, dass der Prozessbeteiligte sich von einer nach § 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 bis 8 SGG vertretungsbefugten Vereinigung vertreten lassen kann (vgl. Bayerisches Landessozialgericht - Bayer. LSG -, Beschlüsse vom 06.09.2010, Az.: L 7 AS 532/10 B PKH, vom 28.06.2011, Az.: L 2 P 32/11 B PKH, und vom 24.10.2011, Az.: L 15 SB 187/11 B PKH).
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